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   OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2012 - 12 E 535/12   

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https://dejure.org/2012,46641
OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2012 - 12 E 535/12 (https://dejure.org/2012,46641)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.06.2012 - 12 E 535/12 (https://dejure.org/2012,46641)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Juni 2012 - 12 E 535/12 (https://dejure.org/2012,46641)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einlegen einer Beschwerde durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an einer staatlichen Hochschule i.R.e. cerebralen Schädigung des Sehvermögens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 67 Abs. 4 S. 1, 2, 3, 7; VwGO § 67 Abs. 2
    Einlegen einer Beschwerde durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an einer staatlichen Hochschule i.R.e. cerebralen Schädigung des Sehvermögens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Münster - 6 K 2376/11
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2012 - 12 E 535/12
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 20.07.2005 - B 9a BL 1/05 R

    Bayerisches Blindengeld - Blindheit - Sehstörung - Störung des Sehvermögens -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2012 - 12 E 535/12
    Nach gefestigter Rechtsprechung ist nämlich eine cerebrale Schädigung des Sehvermögens nur dann beachtlich, wenn in Abgrenzung vor allem zu Störungen, die dem Bereich der seelisch-geistigen Behinderung zuzuordnen sind, das Seh"vermögen", d. h. das Sehen- bzw. Erkennen-Können beeinträchtigt ist und nicht - bei vorhandener Sehfunktion - (nur) eine zentrale Verarbeitungsstörung vorliegt, bei der das Gesehene nicht richtig identifiziert wird bzw. mit früheren visuellen Erinnerungen verglichen werden kann, in der also die Störung nicht (schon) das Erkennen, sondern (erst) das Benennen betrifft (vgl. BSG, Urteil vom 20. Juli 2005 - B 9a BL 1/05 R -, BSGE 95, 76; Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 7 SF 2/03 R -, SozR 4-5921 8.1 Nr. 1; Urteil vom 31. Januar 1995 - 1 RS 1/93 -, SozR 3-5920 § 1 Nr. 1; OVG NRW, Beschluss vom 22 Mai 2009 - 12 A 535/09 -).
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 SF 2/03 R

    Blindengeld - Revisibilität - Landesrecht - Rüge - Blindheitshilfe - Blindheit -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2012 - 12 E 535/12
    Nach gefestigter Rechtsprechung ist nämlich eine cerebrale Schädigung des Sehvermögens nur dann beachtlich, wenn in Abgrenzung vor allem zu Störungen, die dem Bereich der seelisch-geistigen Behinderung zuzuordnen sind, das Seh"vermögen", d. h. das Sehen- bzw. Erkennen-Können beeinträchtigt ist und nicht - bei vorhandener Sehfunktion - (nur) eine zentrale Verarbeitungsstörung vorliegt, bei der das Gesehene nicht richtig identifiziert wird bzw. mit früheren visuellen Erinnerungen verglichen werden kann, in der also die Störung nicht (schon) das Erkennen, sondern (erst) das Benennen betrifft (vgl. BSG, Urteil vom 20. Juli 2005 - B 9a BL 1/05 R -, BSGE 95, 76; Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 7 SF 2/03 R -, SozR 4-5921 8.1 Nr. 1; Urteil vom 31. Januar 1995 - 1 RS 1/93 -, SozR 3-5920 § 1 Nr. 1; OVG NRW, Beschluss vom 22 Mai 2009 - 12 A 535/09 -).
  • BSG, 31.01.1995 - 1 RS 1/93

    Umfang der Revisibilität länderrechtlicher Vorschriften - Voraussetzungen des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2012 - 12 E 535/12
    Nach gefestigter Rechtsprechung ist nämlich eine cerebrale Schädigung des Sehvermögens nur dann beachtlich, wenn in Abgrenzung vor allem zu Störungen, die dem Bereich der seelisch-geistigen Behinderung zuzuordnen sind, das Seh"vermögen", d. h. das Sehen- bzw. Erkennen-Können beeinträchtigt ist und nicht - bei vorhandener Sehfunktion - (nur) eine zentrale Verarbeitungsstörung vorliegt, bei der das Gesehene nicht richtig identifiziert wird bzw. mit früheren visuellen Erinnerungen verglichen werden kann, in der also die Störung nicht (schon) das Erkennen, sondern (erst) das Benennen betrifft (vgl. BSG, Urteil vom 20. Juli 2005 - B 9a BL 1/05 R -, BSGE 95, 76; Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 7 SF 2/03 R -, SozR 4-5921 8.1 Nr. 1; Urteil vom 31. Januar 1995 - 1 RS 1/93 -, SozR 3-5920 § 1 Nr. 1; OVG NRW, Beschluss vom 22 Mai 2009 - 12 A 535/09 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2009 - 12 A 535/09
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2012 - 12 E 535/12
    Nach gefestigter Rechtsprechung ist nämlich eine cerebrale Schädigung des Sehvermögens nur dann beachtlich, wenn in Abgrenzung vor allem zu Störungen, die dem Bereich der seelisch-geistigen Behinderung zuzuordnen sind, das Seh"vermögen", d. h. das Sehen- bzw. Erkennen-Können beeinträchtigt ist und nicht - bei vorhandener Sehfunktion - (nur) eine zentrale Verarbeitungsstörung vorliegt, bei der das Gesehene nicht richtig identifiziert wird bzw. mit früheren visuellen Erinnerungen verglichen werden kann, in der also die Störung nicht (schon) das Erkennen, sondern (erst) das Benennen betrifft (vgl. BSG, Urteil vom 20. Juli 2005 - B 9a BL 1/05 R -, BSGE 95, 76; Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 7 SF 2/03 R -, SozR 4-5921 8.1 Nr. 1; Urteil vom 31. Januar 1995 - 1 RS 1/93 -, SozR 3-5920 § 1 Nr. 1; OVG NRW, Beschluss vom 22 Mai 2009 - 12 A 535/09 -).
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